Beschwerdemanagement

Harmony Energy Beschwerdemanagement

1.1 Harmony Energy, die Tochtergesellschaften und Unternehmen, für die das Unternehmen den Bau, den Betrieb und die Verwaltung leitet (zusammenfassend als „HE-Gruppe“ bezeichnet), ist bestrebt sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten und Operationen keine Probleme für diejenigen verursachen, die in der Nähe eines ihrer Projekte oder Projekte, für die die HE-Gruppe Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbringt (jeweils ein„Projekt“, zusammenfassend„Projekte“), oder anderer potenziell betroffener Interessengruppen leben. Die HE-Gruppe ist jedoch daran interessiert, alle Bedenken oder Beschwerden der Interessengruppen in Bezug auf die Aktivitäten eines Projekts zu erfahren, damit diese Probleme zur Kenntnis genommen und angemessen behandelt werden können.

1.2 Die Equator Principles der International Finance Corporation und andere ähnliche internationale Standards verlangen die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Beschwerdemanagements, der allen Interessengruppen offensteht, insbesondere wenn betroffene Gemeinschaften vorhanden sind. Dieses Verfahren bietet einen transparenten Prozess für alle Interessengruppen, die Bedenken, Beschwerden oder Feedback zu unseren Projekten äußern, damit diese umgehend von den Mitarbeitern des Unternehmens bearbeitet, analysiert und gelöst werden können.

1.3 Die Beschwerden der Interessengruppen werden von der Gruppe als wertvolle Informationsquelle berücksichtigt, um die Gestaltung und das Ergebnis jedes Projekts zu optimieren. Die Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft werden im Rahmen des Planungsprozesses jedes Projekts sorgfältig geprüft, und die Gruppe verpflichtet sich, alle Anforderungen der Entscheidungsbescheide für jedes Projekt zu erfüllen.

1.4 Dieser Beschwerde- und Einspruchsmechanismus wird auf der Website www.harmonyenergy.co.uk veröffentlicht und während der gesamten Laufzeit jedes Projekts aufrechterhalten. Es können Broschüren oder Faltblätter veröffentlicht oder Plakate aufgehängt werden, um die betroffenen Interessengruppen zu sensibilisieren, sofern dies für das Projekt als angemessen erachtet wird.

1.5 This complaints and grievance mechanism applies to grievances from external stakeholders, including but not limited to community groups, businesses, landowners and local residents.

 

2. Definition von Beschwerden und Beanstandungen

2.1 Eine Beschwerde oder Beanstandung ist ein Anliegen, das von einer Person oder einer Gruppe innerhalb von Gemeinschaften vorgebracht wird, die von den Aktivitäten der HE-Gruppe betroffen sind. Beschwerden oder Beanstandungen können sich aus tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen der Aktivitäten der HE-Gruppe ergeben und werden auf die gleiche Weise eingereicht und mit dem gleichen Verfahren bearbeitet.

2.2 Beispiele für Beschwerden oder Beanstandungen könnten sein:

  • Auswirkungen des Baus der Projekte auf Anwohner und Gemeindegruppen, wie z. B. übermäßiger Lärm, Verkehr, Staub, Arbeitszeiten und andere Arten von Störungen);
  • Betriebliche Bedenken bei den Projekten, wie übermäßiger Lärm, Beleuchtung, Sicherheit, Wahrnehmung der Brandgefahr;
  • Zugang zu Grundstücken oder Grenzfragen bei Privatgrundstücken und Gemeinschaftseigentum;
  • Umweltprobleme, die sich aus Bau- oder Betriebsaktivitäten im Rahmen eines Projekts ergeben; oder
  • Praktiken oder Technologien, die die Gesundheit und Sicherheit der lokalen Bevölkerung gefährden.

 

3. Zweck und Grundsätze des Beschwerdemanagements

3.1 Dieses Beschwerdemanagement wurde eingerichtet, um Beschwerden externer Interessengruppen zu einem Projekt entgegenzunehmen und deren Lösung zu erleichtern.

3.2 Das Beschwerdemanagement dient folgenden Zwecken:

  • Minimierung der negativen Auswirkungen eines Projekts auf externe Interessengruppen durch schnelle und für alle Seiten akzeptable Lösung von Beschwerden;
  • Aufkommende negative Trends in Bezug auf Zwischenfälle/Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, damit Maßnahmen zur Verhinderung/Vermeidung ihres Auftretens schnell und proaktiv umgesetzt werden können;
  • die HE-Gruppe möchte die Belange externer Interessensgruppen wahrnehmen

3.3 Die wichtigsten Grundsätze des Beschwerde- und Einspruchsverfahrens sind:

  • Jede Person, Gruppe oder Organisation kann jederzeit eine Beschwerde einreichen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen und ohne dass finanzielle Kosten entstehen.
  • Alle Beschwerden werden ernst genommen und fair und respektvoll behandelt. Die Gruppe wird dem Beschwerdeführer innerhalb von zehn (10) Werktagen den Eingang der Beschwerde bestätigen.
  • Das Verfahren, nach dem Beschwerden entgegengenommen, untersucht und gelöst werden, ist einheitlich und transparent. Vertreter von Vertragspartnern und anderen Dritten können gegebenenfalls an der Untersuchung beteiligt werden.
  • Die Informationen über die Untersuchung von Beschwerden und deren Lösung werden dokumentiert.
  • Persönliche Informationen über die betroffenen Interessengruppen werden vertraulich behandelt (gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung).
  • Der Mechanismus wird den Zugang zu gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfen nicht behindern.

 

4. Vorgehen Beschwerdemanagemant

4.1 Stufe 1: Mitteilung und Protokollierung (Registrierung) von Beschwerden

Beschwerden können über die folgenden Kanäle eingereicht werden:

  • Das Kontaktformular auf der Website des Unternehmens www.harmonyenergy.co.uk;
  • Die E-Mail-Adresse [email protected]; oder
  • Die entsprechende Postanschrift des Unternehmens je nach Ort der Beschwerde ist auf der Website des Unternehmens unter www.harmonyenergy.co.uk/de angegeben.

Alle Beschwerden werden protokolliert.

4.2 Stufe 2: Annahme der Beschwerde zur Untersuchung

Die Gruppe wird dem Beschwerdeführer innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Eingang der Beschwerde den Erhalt bestätigen.

4.3 Stufe 3: Benachrichtigung

Neben der Empfangsbestätigung erhält der Beschwerdeführer auch Informationen über die Bearbeitungszeiten, die nächsten Schritte und einen Ansprechpartner innerhalb der Behörde. Wird die Beschwerde nicht angenommen, wird der Beschwerdeführer benachrichtigt und es wird ihm ein Grund dafür genannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden, die eine über die Grenzen der Baugenehmigung für ein Projekt hinausgehende Abhilfe verlangen, möglicherweise nicht als solche angesehen werden, die über die Einhaltung der Planungsauflagen hinausgehende Lösungen erfordern.

4.4 Stufe 4: Untersuchung

Die Gruppe wird Beschwerden und die damit verbundenen Umstände untersuchen. An diesen Untersuchungen werden verschiedene Personen beteiligt sein, und gegebenenfalls kann auch eine Rücksprache mit dem Beschwerdeführer erforderlich sein. Die Gruppe wird sich bemühen, die Untersuchung der Beschwerden und die Erarbeitung einer Lösung innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen und in komplexeren Fällen innerhalb von fünfundzwanzig (25) Kalendertagen nach dem Datum, an dem das Unternehmen den Eingang der Beschwerde bestätigt hat, abzuschließen.

4.5 Schritt 5: Bekanntgabe des Beschlussvorschlags

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung wird ein Lösungsvorschlag erarbeitet. Der Lösungsvorschlag wird dann dem Beschwerdeführer förmlich mitgeteilt. Wird der Lösungsvorschlag nicht akzeptiert, kann die Beschwerde im Rahmen einer internen Überprüfung neu bewertet werden. Kann keine Einigung erzielt werden, steht es dem Beschwerdeführer frei, sich an einen Dritten zu wenden, um eine Lösung zu finden.

4.6 Schritt 6: Überwachung und Bewertung

Nachdem der angenommene Beschluss umgesetzt wurde, wird er überwacht und seine Wirksamkeit von der Gruppe bewertet.

 

5. Berichterstattung

Die Anzahl und Art der Beschwerden sowie die Art und der Zeitpunkt ihrer Lösung werden überwacht und intern dem Vorstand der jeweiligen Konzerngesellschaft gemeldet.

 

6. Versionshistorie

  Datum Beschreibung der Änderung
V1.0 4. April 2022 Erstversion
V2.0 12. Januar 2025 Aktualisierte Version zur Anpassung an das Geschäftsmodell Harmony Energy und gewonnene Erkenntnisse